"Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
das Coronavirus verändert zurzeit das Leben in unserem Land dramatisch. Unsere Vorstellung von Normalität, von öffentlichem Leben, von sozialen Miteinander - all das wird auf die Probe gestellt wie nie zuvor.
Ich wende mich heute auf diesem ungewöhnlichen Weg an Sie, weil ich Ihnen sagen will, was mich als Bundeskanzlerin und alle meine Kollegen in der Bundesregierung in dieser Situation leitet. Das gehört zu einer offenen Demokratie: dass wir die politischen Entscheidungen auch transparent machen und erläutern. Dass wir unser Handeln möglichst gut begründen und kommunizieren, damit es nachvollziehbar wird.
Ich glaube fest daran, dass wir diese Aufgabe bestehen, wenn wirklich alle Bürgerinnen und Bürger sie als IHRE Aufgabe begreifen. Deswegen lassen Sie mich sagen: Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst. Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt.
Ich möchte Ihnen erklären, wo wir aktuell stehen in der Epidemie, was die Bundesregierung und die staatlichen Ebenen tun, um alle in unserer Gemeinschaft zu schützen und den ökonomischen, sozialen, kulturellen Schaden zu begrenzen. Aber ich möchte Ihnen auch vermitteln, warum es Sie dafür braucht, und was jeder und jede Einzelne dazu beitragen kann.
Zur Epidemie - und alles was ich Ihnen dazu sage, kommt aus den ständigen Beratungen der Bundesregierung mit den Experten des Robert-Koch-Instituts und anderen Wissenschaftlern und Virologen: Es wird weltweit unter Hochdruck geforscht, aber noch gibt es weder eine Therapie gegen das Coronavirus noch einen Impfstoff.
Solange das so ist, gibt es nur eines, und das ist die Richtschnur all unseres Handelns: die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sie über die Monate zu strecken und so Zeit zu gewinnen. Zeit, damit die Forschung ein Medikament und einen Impfstoff entwickeln kann. Aber vor allem auch Zeit, damit diejenigen, die erkranken, bestmöglich versorgt werden können.
Deutschland hat ein exzellentes Gesundheitssystem, vielleicht eines der besten der Welt. Das kann uns Zuversicht geben. Aber auch unsere Krankenhäuser wären völlig überfordert, wenn in kürzester Zeit zu viele Patienten eingeliefert würden, die einen schweren Verlauf der Coronainfektion erleiden.
Das sind nicht einfach abstrakte Zahlen in einer Statistik, sondern dass ist ein Vater oder Großvater, eine Mutter oder Großmutter, eine Partnerin oder Partner, es sind Menschen. Und wir sind eine Gemeinschaft, in der jedes Leben und jeder Mensch zählt.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit zu aller erst an alle wenden, die als Ärzte oder Ärztinnen, im Pflegedienst oder in einer sonstigen Funktion in unseren Krankenhäusern und überhaupt im Gesundheitswesen arbeiten. Sie stehen für uns in diesem Kampf in der vordersten Linie. Sie sehen als erste die Kranken und wie schwer manche Verläufe der Infektion sind. Und jeden Tag gehen Sie aufs Neue an Ihre Arbeit und sind für die Menschen da. Was Sie leisten, ist gewaltig, und ich danke Ihnen von ganzem Herzen dafür.
Also: Es geht darum, das Virus auf seinem Weg durch Deutschland zu verlangsamen. Und dabei müssen wir, das ist existentiell, auf eines setzen: das öffentliche Leben soweit es geht herunterzufahren. Natürlich mit Vernunft und Augenmaß, denn der Staat wird weiter funktionieren, die Versorgung wird selbstverständlich weiter gesichert sein und wir wollen so viel wirtschaftliche Tätigkeit wie möglich bewahren.
Aber alles, was Menschen gefährden könnte, alles, was dem Einzelnen, aber auch der Gemeinschaft schaden könnte, das müssen wir jetzt reduzieren. Wir müssen das Risiko, dass der eine den anderen ansteckt, so begrenzen, wie wir nur können.
Ich weiß, wie dramatisch schon jetzt die Einschränkungen sind: keine Veranstaltungen mehr, keine Messen, keine Konzerte und vorerst auch keine Schule mehr, keine Universität, kein Kindergarten, kein Spiel auf einem Spielplatz. Ich weiß, wie hart die Schließungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, in unser Leben und auch unser demokratisches Selbstverständnis eingreifen. Es sind Einschränkungen, wie es sie in der Bundesrepublik noch nie gab.
Lassen Sie mich versichern: Für jemandem wie mich, für die Reise- und Bewegungsfreiheit ein schwer erkämpftes Recht waren, sind solche Einschränkungen nur in der absoluten Notwendigkeit zu rechtfertigen. Sie sollten in einer Demokratie nie leichtfertig und nur temporär beschlossen werden - aber sie sind im Moment unverzichtbar, um Leben zu retten.
Deswegen sind seit Anfang der Woche die verschärften Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zu einigen unserer wichtigsten Nachbarländer in Kraft.
Für die Wirtschaft, die großen Unternehmen genau wie die kleinen Betriebe, für Geschäfte, Restaurants, Freiberufler ist es jetzt schon sehr schwer. Die nächsten Wochen werden noch schwerer. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung tut alles, was sie kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern - und vor allem um Arbeitsplätze zu bewahren.
Wir können und werden alles einsetzen, was es braucht, um unseren Unternehmern und Arbeitnehmern durch diese schwere Prüfung zu helfen.
Und alle können sich darauf verlassen, dass die Lebensmittelversorgung jederzeit gesichert ist, und wenn Regale einen Tag mal leergeräumt sind, so werden sie nachgefüllt. Jedem, der in den Supermärkten unterwegs ist, möchte ich sagen: Vorratshaltung ist sinnvoll, war es im Übrigen immer schon. Aber mit Maß. Hamstern, als werde es nie wieder etwas geben, ist sinnlos und letztlich vollkommen unsolidarisch.
Und lassen Sie mich auch hier Dank aussprechen an Menschen, denen zu selten gedankt wird. Wer in diesen Tagen an einer Supermarktkasse sitzt oder Regale befüllt, der macht einen der schwersten Jobs, die es zurzeit gibt. Danke, dass Sie da sind für ihre Mitbürger und buchstäblich den Laden am Laufen halten.
Jetzt zu dem, was mir heute das Dringendste ist: Alle staatlichen Maßnahmen gingen ins Leere, wenn wir nicht das wirksamste Mittel gegen die zu schnelle Ausbreitung des Virus einsetzen würden: Und das sind wir selbst. So wie unterschiedslos jeder von uns von dem Virus betroffen sein kann, so muss jetzt auch jede und jeder helfen. Zu allererst, indem wir ernst nehmen, worum es heute geht. Nicht in Panik verfallen, aber auch nicht einen Moment denken, auf ihn oder sie komme es doch nicht wirklich an. Niemand ist verzichtbar. Alle zählen, es braucht unser aller Anstrengung.
Das ist, was eine Epidemie uns zeigt: wie verwundbar wir alle sind, wie abhängig von dem rücksichtsvollen Verhalten anderer aber damit eben auch: wie wir durch gemeinsames Handeln uns schützen und gegenseitig stärken können.
Es kommt auf jeden an. Wir sind nicht verdammt, die Ausbreitung des Virus passiv hinzunehmen. Wir haben ein Mittel dagegen: wir müssen aus Rücksicht voneinander Abstand halten. Der Rat der Virologen ist ja eindeutig: Kein Handschlag mehr, gründlich und oft die Hände waschen, mindestens eineinhalb Meter Abstand zum Nächsten und am besten kaum noch Kontakte zu den ganz Alten, weil sie eben besonders gefährdet sind.
Ich weiß, wie schwer das ist, was da von uns verlangt wird. Wir möchten, gerade in Zeiten der Not, einander nah sein. Wir kennen Zuwendung als körperliche Nähe oder Berührung. Doch im Augenblick ist leider das Gegenteil richtig. Und das müssen wirklich alle begreifen: Im Moment ist nur Abstand Ausdruck von Fürsorge.
Der gut gemeinte Besuch, die Reise, die nicht hätte sein müssen, das alles kann Ansteckung bedeuten und sollte jetzt wirklich nicht mehr stattfinden. Es hat seinen Grund, warum die Experten sagen: Großeltern und Enkel sollten jetzt nicht zusammenkommen.
Wer unnötige Begegnungen vermeidet, hilft allen, die sich in den Krankenhäusern um täglich mehr Fälle kümmern müssen. So retten wir Leben. Das wird für viele schwer, und auch darauf wird es ankommen: niemanden allein zu lassen, sich um die zu kümmern, die Zuspruch und Zuversicht brauchen. Wir werden als Familien und als Gesellschaft andere Formen finden, einander beizustehen.
Schon jetzt gibt es viele kreative Formen, die dem Virus und seinen sozialen Folgen trotzen. Schon jetzt gibt es Enkel, die ihren Großeltern einen Podcast aufnehmen, damit sie nicht einsam sind.
Wir allen müssen Wege finden, um Zuneigung und Freundschaft zu zeigen: Skypen, Telefonate, Mails und vielleicht mal wieder Briefe schreiben. Die Post wird ja ausgeliefert. Man hört jetzt von wunderbaren Beispielen von Nachbarschaftshilfe für die Älteren, die nicht selbst zum Einkaufen gehen können. Ich bin sicher, da geht noch viel mehr und wir werden als Gemeinschaft zeigen, dass wir einander nicht allein lassen.
Ich appelliere an Sie: Halten Sie sich an die Regeln, die nun für die nächste Zeit gelten. Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch: was womöglich noch nötig ist.
Dies ist eine dynamische Situation, und wir werden in ihr lernfähig bleiben, um jederzeit umdenken und mit anderen Instrumenten reagieren zu können. Auch das werden wir dann erklären. Deswegen bitte ich Sie: Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen, die wir immer auch in viele Sprachen übersetzen lassen.
Wir sind eine Demokratie. Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung. Dies ist eine historische Aufgabe und sie ist nur gemeinsam zu bewältigen.
Dass wir diese Krise überwinden werden, dessen bin ich vollkommen sicher. Aber wie hoch werden die Opfer sein? Wie viele geliebte Menschen werden wir verlieren? Wir haben es zu einem großen Teil selbst in der Hand. Wir können jetzt, entschlossen, alle miteinander reagieren. Wir können die aktuellen Einschränkungen annehmen und einander beistehen.
Diese Situation ist ernst und sie ist offen.
Das heißt: Es wird nicht nur, aber auch davon abhängen, wie diszipliniert jeder und jede die Regeln befolgt und umsetzt.
Wir müssen, auch wenn wir so etwas noch nie erlebt haben, zeigen, dass wir herzlich und vernünftig handeln und so Leben retten. Es kommt ohne Ausnahme auf jeden Einzelnen und damit auf uns alle an.
Passen Sie gut auf sich und auf Ihre Liebsten auf. Ich danke Ihnen."
Berlin, 7. März 2019 – Die Impfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) – mit einem seit Mai letzten Jahres in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff – wird zukünftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen.
Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie. Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:
Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie – das sind Nervenschmerzen, die Wochen bis Monate nach Abheilen des Hautausschlages bestehen bleiben können.
Die Empfehlung, dass sich Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer Grunderkrankung ab einem Alter von 50 Jahren mit dem Totimpfstoff gegen Gürtelrose impfen lassen sollten, veröffentlichte die STIKO im Dezember 2018 im Epidemiologischen Bulletin 50/2018. Die (Standard-)Impfung gegen Herpes zoster mit einem attenuierten Lebendimpfstoff wurde durch die STIKO nicht empfohlen (Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2017). Begleitend zur Impfempfehlung stellt das RKI auf seinen Internetseiten FAQs zur Erkrankung und Impfung sowie Informationen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung.
Neues zur Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)
Für Mädchen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen schon seit längerem bezahlt. Die Entscheidung, dass die Kosten der HPV-Impfung auch für Jungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist im September 2018 erfolgt. Seit Januar 2019 kann die HPV-Impfung in Deutschland somit auch für Jungen zwischen 9 und 17 Jahren flächendeckend über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen im Rahmen einer Zusatzleistung auch erweiterte Altersbestimmungen bei Frauen für die Übernahme der Impfung an.
https://www.entschiedengegenkrebs.de/
Elektronische Gesundheitskarte G1 ist ab Oktober 2017 nicht mehr gültig
Die elektronische Gesundheitskarte der ersten Ge-neration kann ab 1. Oktober 2017 nicht mehr in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen werden. Hintergrund ist, dass die gematik den alten G1-Karten die
Zulassung entzogen hat und die Karten somit ungültig sind.
Wichtige Informationen für Sie:
Karten der ersten Generation (G1) können ab 1. Oktober 2017 nicht mehr in das PVS eingelesen werden.
Die G1plus- und G2-Karten sind weiterhin gültig. Leider unterscheiden sich die ungültigen G1-Karten optisch nicht von den weiterhin gültigen G1plus-Karten.
Prüfen Sie, ob Sie bereits von Ihrer Krankenkasse eine neue Karte erhalten haben und vielleicht nur aus Versehen die alte Karte vorgelegt haben. Anderenfalls müssen Sie sich als Patient schnellstens an Ihre Kasse wenden und eine neue eGK ordern.
Ohne gültigen Versicherungsnachweis kann eine Behandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfolgen.
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen
Gesetzlich versicherte Männer ab dem 65. Lebensjahr können ab dem 1. Januar 2018 einmalig ein Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen in Anspruch nehmen.
PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Praxisname: Arztpraxis Dr. Jens Uwe Eigenwillig
Adresse: Spielbergtor 12 d, 99099 Erfurt
Kontaktdaten: Telefon: 0361 – 346 5988
E-Mail: jensuwe.eigenwillig@gmx.de
Sie erreichen die/den zuständige/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
Name: Dr. Jens Uwe Eigenwillig
Anschrift: Spielbergtor 12 d, 99099 Erfurt
Telefon: 0361 – 346 5988
E-Mail: jensuwe.eigenwillig@gmx.de
2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
3. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
4. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.
5. IHRE RECHTE
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Ihr Praxisteam
Stand: 13.06.2018 05:00 Uhr
Patienten können in eine Praxis gehen - oder der Arzt kommt zu Patienten nach Hause. Doch das ist immer seltener der Fall. Möglicher Grund: Medizinern drohen drastische Rückzahlungen.
Quelle: Jens Wiening, ARD-Hauptstadtstudio
Die Zahl der Hausbesuche ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Gab es 2009 bundesweit noch über 30 Millionen Hausarztbesuche bei gesetzlichen Versicherten, waren es 2016 nur noch gut 25 Millionen.
Für das vergangene Jahr liegt bisher lediglich eine Hochrechnung vor. Derzufolge ist die Zahl der Hausbesuche sogar unter die 25-Millionen-Grenze gefallen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, die dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt.
Als Grund für den Rückgang sieht der Gesundheitsexperte der Linkspartei, Achim Kessler, die Sorge vieler Hausärzte, dass sie Rückzahlungen leisten müssen, wenn sie zu viele Hausbesuche machen: "Problematisch sind nicht die wenigen Fälle, wo Hausärzte Rückzahlungen leisten müssen, sondern gravierend ist die Höhe der Rückzahlung. Bei dem Beispiel, das wir aus Hessen kennen, sind es 50.000 Euro. Das hat auf andere Hausärzte eine abschreckende Wirkung, möglichst wenige Hausbesuche zu machen."
Das konkrete Beispiel einer Landarztpraxis in Hessen verdeutlicht für Kessler das Grundproblem. Wie oft ein Hausarzt zum Hausbesuch rausfahren darf, ermittelt eine unabhängige Prüfstelle. Dabei würden Werte von Arztpraxen aus ganz Hessen verglichen und ein Mittelwert errechnet. Die betroffenen Ärzte kritisieren, dass bei der Berechnung auch viele Arztpraxen in Ballungsräumen eingerechnet würden. In Frankfurt oder Wiesbaden fahre aber keiner mehr zum Hausbesuch raus.
Experten sehen die ärztliche Versorgung abseits der Ballungsräume gefährdet.
Liegen Arztpraxen weit über dem ermittelten Landesdurchschnittswert, müssen sie befürchten, zu viel kassierte Honorare zurückzuzahlen. Sie müssen dann nachweisen, dass jeder Hausbesuch medizinisch notwendig war. Der Klassiker: Darf ein Arzt wegen einer Erkältung zum Patienten rausfahren? Die Konsequenz ist laut Kessler von der Linkspartei: Ärzte machen weniger Hausbesuche. "Es ist eine Spirale nach unten, was letztlich die Versorgung in der Fläche gefährdet."
Laut schriftlicher Antwort der Bundesregierung müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Leistungen prüfen. Die Prüfung nach Durchschnittswerten sei allerdings nicht zwingend und die konkrete Ausgestaltung obliege der alleinigen Verantwortung der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen. Es gibt also bundesweit unterschiedliche Kriterien, diese Wirtschaftlichkeit festzustellen.
In Hessen darf nach Angaben der Bundesregierung "eine fehlende Verkehrsinfrastruktur bei der Wirtschaftlichkeitsfrage von Hausbesuchen keine Rolle spielen". In Schleswig-Holstein hingegen ist das anders.
Bundesgesundheitsminister Spahn müsse handeln, fordert Linkenpolitiker Kessler.
"Die Bundesregierung muss dringend einheitliche Kriterien für die Überprüfung festlegen. Selbstverständlich müssen dabei regionale Besonderheiten berücksichtigt werden - aber auch das muss dann kontrolliert werden von der Bundesregierung", sagt Kessler. Das könne man nicht den Selbstverwaltungsstrukturen oder den Behörden auf Landesebene überlassen.
Inwieweit die Sorge vor Rückzahlungen Hausärzte tatsächlich davon abhält, Hausbesuche zu machen, lässt sich anhand der Antwort der Bundesregierung nicht belegen. Es ist eine politische Interpretation der Linkspartei. Fakt ist aber: Die Zahl der Hausbesuche geht im Bundesdurchschnitt seit Jahren in fast allen 17 Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen deutlich zurück. Gerade in ländlichen Regionen sind aber viele - vor allem ältere und immobile Patienten - auf Hausbesuche angewiesen.
Infekt überstanden, doch Erschöpfung persistiert: Ursachen und Optionen
Langwierige grippale Infekte, Influenza und Norovirus: Diese Infekte schlugen in der Wintersaison 2017/18 besonders heftig zu. Das spürten auch zahlreiche Arztpraxen mit einem ungewöhnlich hohen Patientenaufkommen. Auch wenn der Infekt beim Patienten überstanden ist, können starke Erschöpfung und Müdigkeit weiter anhalten oder gar stärker werden. Spätestens dann suchen Betroffene den Arzt auf.
Viren-Saison 2017/18: Besonders früh, besonders heftig
Ein Hausärztemangel droht in Thüringen den Angaben zufolge auch in den kommenden Jahren: Insgesamt sei mehr als die Hälfte aller Hausärzte in Thüringen bereits 55 Jahre alt oder älter, heißt es.
Sowohl Medizinstudenten, Weiterbildungsärzte als auch praktizierende Allgemeinmediziner könnten in Thüringen umfangreiche Fördermittel erhalten, berichtet der Sender. Vom Studium bis zur eigenen Niederlassung erhalten die Mediziner auf Antrag bis zu fünfstellige Fördersummen. Vergangenes Jahr habe die KVT dafür 3,5 Millionen Euro ausgegeben, heißt es. Das Geld stamme aus dem Honorarfonds der Ärzte.
Die im Kampf gegen den Ärztemangel eingerichtete Thüringer Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung wertet ihre Arbeit laut MDR als Erfolg. Bislang seien 188 sogenannte Thüringen-Stipendien vergeben worden: 182 an Allgemeinmediziner, sechs an Augenärzte, wird eine Sprecherin zitiert. Damit seien Ärzte in Weiterbildung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert worden. Insgesamt habe die bislang ausgereichte Summe mehr als 1,8 Millionen Euro betragen. Von den unterstützten Ärzten hätten sich 39 in Thüringen niedergelassen oder seien hier neu angestellt worden.
Acht Ärzte hätten sich dagegen für ein anderes Bundesland entschieden und daher ihr Stipendium zurückzahlen müssen.
Die Gesundheitsministerkonferenz plant dem Sender zufolge bundesweit eine weitere Möglichkeit, dem Hausarztmangel zu begegnen: die sogenannte Landarztquote. Dabei sollten Bewerber an medizinischen Fakultäten bevorzugt einen Studienplatz bekommen, wenn sie sich vor Studienbeginn für eine spätere Karriere als Landarzt entscheiden, heißt es.
Die Stiftung Ambulante Versorgung hält die Landarztquote laut MDR aber für falsch: Der Zeitpunkt vor Studienbeginn sei zu früh, um solch eine zukunftsträchtige Entscheidung zu treffen. Ärzte, die aus dem ländlichen Raum kommen, ziehe es meist dahin wieder zurück. Unterstützt werde das, wenn die sozialen Strukturen auf dem Land verbessert würden.
62,5 Arztsitze in der hausärztlichen Versorgung seien laut KVT derzeit unbesetzt, heißt es.
Quelle: TA / 07.01.17 Z0R0121328524
Eine Information für Patienten
Geben Sie der Grippe eine Abfuhr – lassen Sie sich impfen!
Liebe Patientin, lieber Patient,
mit Beginn der kalten Jahreszeit naht auch die Grippewelle.
Den besten Schutz vor einer Erkrankung bietet die Impfung. Vor allem ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich impfen lassen. Sie sind besonders gefährdet, sich mit dem Virus anzustecken.
Kein harmloser grippaler Infekt
Erst läuft die Nase, der Hals schmerzt, Kopf und Glieder tun weh. Einen normalen grippalen Infekt kennt jeder.
Eine „echte“ Grippe, die saisonale Influenza, zum Glück nicht. Zwar sind ihre Symptome ähnlich, die Erkrankung verläuft häufig aber schwerer: Schlagartig treten hohes Fieber, heftige Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen auf, lebensbedrohliche Komplikationen wie eine Lungenentzündung sind möglich. Fast jedes Jahr gibt es mehrere tausend Grippe-Tote in Deutschland.
Wichtigste Schutzmaßnahme ist die Impfung
Dass so viele Menschen an einer Grippe sterben, müsste nicht sein. Denn gegen die Influenzaviren gibt es eine Schutzimpfung. Der aktuelle Impfstoff enthält Bestandteile gegen die drei/vier Haupterregertypen, die nach Einschätzung von Experten in der kommenden Grippesaison vorwiegend verbreitet sein werden. Eine der Komponenten ist gegen den Erreger A/H1N1 wirksam, der 2009 die sogenannte Schweinegrippe auslöste.
Impfung am besten im Herbst
Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfiehlt, sich vorzugsweise im Oktober oder November impfen zu lassen, um zu Beginn der Influenzawelle, die typischerweise erst nach dem Jahreswechsel auftritt, geschützt zu sein. Auch ein späterer Zeitpunkt ist möglich.
Nach der Impfung dauert es etwa zwei Wochen, bis der Körper genügend Antikörper produziert hat, um gegen eine Influenzainfektion geschützt zu sein.
Impfstoff ist gut verträglich
Der Grippeimpfstoff ist gut verträglich. Gelegentlich kann es nach einer Impfung zu Rötungen oder einer Schwellung an der Einstichstelle kommen.
In seltenen Fällen treten Symptome wie bei einer Erkältung auf, die in der Regel nach ein bis zwei Tagen abklingen. Sie sind ein positives Zeichen dafür, dass der Körper Abwehrkräfte mobilisiert.
Wer sich impfen lassen sollte
Die STIKO empfiehlt die Influenzaimpfung insbesondere für Personen, die bei einer Infektion mit den Grippeviren ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Zu diesen Risikogruppen gehören:
- Personen über 60 Jahre
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden (z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten)
- Personen mit schweren neurologischen Grundkrankheiten wie
Multiple Sklerose
- Personen mit einem geschwächten Immunsystem (z.B. HIV)
- Schwangere
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
- Außerdem sollten sich Menschen impfen lassen, die aus beruflichen Gründen viel Kontakt zu anderen Personen haben und sich dadurch schneller anstecken können.
Dazu gehören:
- medizinisches Personal
- Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
Krankenkasse übernimmt Kosten
Wenn Sie zu einer der Risikogruppen zählen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Impfung. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kasse. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten auch für Versicherte, die nicht zu den Risikogruppen gehören.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Impfung. Er berät Sie gerne.
Ihr Praxisteam
dpa - TLZ : 21.01.2016 - 11:24 Uhr
Die neuen Terminvergabestellen wären nicht nötig, „wenn viele Patienten nicht wahllos Termine bei Ärzten vereinbaren würden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Andreas Gassen stellt klar, dass über die Terminservicestelle „keinesfalls Wunschtermine beim Wunscharzt vermittelt“ würden.
Berlin. Die KBV hält die neuen Terminvergabestellen für überflüssig. Die Terminservicestellen, die am kommenden Montag in Aktion treten, sollen den gesetzlich Versicherten auf Wunsch binnen einer Woche einen Termin bei einem Facharzt vermitteln.
Die Wartezeiten entstünden, weil es zu viele Patienten gebe, die wegen derselben Beschwerden zu zwei, drei oder sogar noch mehr Fachärzten gingen, sagte Gassen. Man könne diesen „ungehinderten und beliebigen Zugang zum Arzt auf Dauer nicht aufrechterhalten. Wir brauchen Steuerungsinstrumente.“
Seiner Meinung nach sollte es einen Arzt geben, der für den Patienten immer der erste Ansprechpartner ist und der ihn dann weiterleitet. „Das kann der Hausarzt sein, aber auch der Frauenarzt oder bei chronisch Kranken auch der behandelnde Facharzt“, meinte der KBV-Chef. Der „Passauer Neuen Presse“ sagte Gassen: „Dass wir die Einrichtung der Terminservicestellen kritisch sehen, ist kein Geheimnis. Wir können die Notwendigkeit dieser Einrichtung nicht wirklich erkennen. Im internationalen Vergleich zeigt sich immer wieder, dass wir in Deutschland mit die geringsten Wartezeiten auf einen Arzttermin haben.“ Gassen stellte klar, dass über die Terminservicestelle „keinesfalls Wunschtermine beim Wunscharzt vermittelt“ würden. „Häufig werden es für den Patienten unbekannte Ärzte sein, die vermittelt werden. Wer einen Termin beim Arzt seines Vertrauens möchte, sollte sich auch weiterhin am besten direkt an die Praxis wenden.“
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) fordert mehr Respekt. Die Ärztekammer muniert: „Man sieht uns nur als Dienstleister.“ Ärzte in Thüringen bemängeln das Verhalten ihrer Patienten. Patienten in einer Westthüringer Praxis beschimpfen und bedrängen Ärzte, weil sie nicht Medikamente verordnen wollen, ohne sie vorher untersucht zu haben. Im Norden des Landes wird eine Kinderärztin von Eltern unter Druck gesetzt, bestimmte Arzneimittel zu verschreiben. Eine Ärztin, die bei einem Patienten zu Hause den Herzschrittmacher kontrolliert, wird von dessen Angehörigen angepöbelt. Dies sind nur einige Beispiele, die gestern die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Weimar in einer Mitteilung auflistete. Es gebe eine „Häufung verbaler Angriffe“, teilte die Organisation mit, in der sich die rund 4000 zumeist niedergelassenen Ärzte Psychotherapeuten in Thüringen selbstverwalten.
Man sei zwar für Kritik offen, hieß es vom Vorstand. Dennoch fordere man „nachdrücklich“, „diese Unzufriedenheit sachlich auszudrücken und Angriffe jeglicher Art sowie Falschinformationen zu unterlassen“. Auf Nachfrage unserer Zeitung konnte allerdings der Sprecher der KV keinerlei Zahlen zum Anstieg der Vorfälle nennen. Es gehe eher um eine „subjektive Wahrnehmung“, sagte Veit Malolepsy. Das übliche Maß der Konfrontation, das es immer gegeben habe, werde derzeit „klar überschritten“. Echte Übergriffe seien aber bisher nicht gemeldet worden.
Die Thüringer Ärztekammer teilt dennoch die Besorgnis der KV. Die Hemmschwelle für unberechtigte Klagen sei deutlich gesunken, sagte die Sprecherin der Standesvertretung, Ulrike Schramm-Häder, gestern unserer Zeitung. So habe man im abgelaufenen Jahr 703 allgemeine Beschwerden von Patienten gezählt, die nicht Kunstfehler oder schwere Verstöße betrafen. Dies waren rund 100 mehr als im Vorjahr. „Immer mehr Patienten sehen Ärzte als reine Dienstleister und verhalten sich entsprechend“, sagte Schramm-Häder. Die Kassenärztliche Vereinigung verbindet ihre Klage mit Forderungen an die Politik. „Bestehende Defizite“ in der Versorgung seien nicht auf die Ärzte, sondern die Rahmenbedingungen zurückzuführen. Dazu zählten die begrenzten Budgets, die dazu führten, dass Ärzte nicht ihre vollen Leistungen vergütet bekämen. Zudem berücksichtige die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung nicht, dass die Bevölkerung immer älter werde. Dies gelte vor allem für den Osten, sagte Sprecher Ma-lolepsy. Schon jetzt müsse in Thüringen ein niedergelassener Mediziner etwa ein Drittel mehr Behandlungen erbringen als im Bundesdurchschnitt üblich sei. Dass die KV jetzt versucht, den Druck zu erhöhen, hat auch damit zu tun, dass die Richtlinie, welche die Bedarfsplanung regelt, bis Ende dieses Jahres vom Bund überarbeitet werden soll. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) wollte sich gestern nicht zu den Vorwürfen der KV äußern. Sie seien zu unkonkret, sagte ein Sprecher. Auch die AOK als größte Thüringer Kasse lehnte einen Kommentar ab.
Quelle:
Martin Debes
Thüringer Allgemeine Zeitung vom 05.01.2016
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