Wer hat uns in der Praxis vergessen?

Gefunden am Donnerstag, den 16.02. 2023

Die Zwei warten auf DICH in der Praxis.

Bitte sei nicht traurig, vorübergehend achten die Schwestern liebevoll auf die einsamen Wegbegleiter.


Liebe Patientin, lieber Patient,

seit dem 1. Januar 2023 gelten für Krankschreibungen neue Regeln:

Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 digital.

Von der Arztpraxis wird bei Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden. Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.


Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 vom Gesetzgeber abgeschafft


Die Neupatientenregelung war vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt worden, damit neue Patienten schneller einen Termin bekommen. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen für die Behandlung dieser Patienten in regulärer Höhe vergütet werden und nicht - wie sonst üblich - Vergütungen für erbrachte Leistungen nachträglich nach Erreichen des Budgets gestrichen werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen. Diese Regelung wird zum 1. Januar 2023 vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen. 


Aus aktuellem Anlass beachten Sie bitte die Informations- Telefonnummern zum Coronavirus:

Gesundheitsamt Erfurt: 0361 - 6556161

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Informationstelefon der Stadt Erfurt: 

0361- 655267662

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz: 

0361- 573815099


Vor Besuch der Arztpraxis ist eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich, da wir Patienten mit Verdacht auf eine COVID 19 Infektion oder andere respiratorische Infektionskrankheiten separate Zeitfenster anbieten, um den Kontakt zwischen infektiösen und nicht infektiösen Patienten zu vermeiden.


Bitte beachten Sie, dass sich gegenwärtig die deutschlandweiten saisonalen Infektionserkrankungen und die Grippevirusinfektionen sowie auch noch vereinzelt die Coronavirusinfektionen auf erhöhtem Niveau befinden.



Frau Ministerin Heike Werner - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beim Besuch unseres Praxispersonals im Impfzentrum am Katholischen Krankenhaus am 09. Juni 2021 - Alle Mitarbeiter*innen sind bereits geimpft und nach dem Foto wurden die Masken natürlich sofort wieder aufgesetzt



Digitale EU- Impfzertifikate und Genesenenzertifikate können wir Ihnen für die in der Praxis oder im Impfzentrum durchgeführten Coronavirus-  Impfungen ausstellen. Den QR- Code scannen Sie bitte einfach mit einer entsprechenden App (z.B. Corona- Warn- App) ein und Ihr EU Zertifikat wird angezeigt. Bei Impfungen in der Praxis geben wir Ihnen ab sofort das Impfzertifikat am Impftag mit.   

Coronavirus- Schnellteste (Bürgerteste) 


Die Regelungen für die kostenlosen Bürgerteste laufen zum 30.06. 2022 aus.


Die Ansprüche auf Testungen im neu gefassten Leistungsumfang bleiben nur noch bis zum 28.02.2023 bestehen.


Impfungen gegen das Coronavirus

Zahl der Impfungen in der Praxis (Stand 09.03. 2023):

Comirnaty® von BioNTech Pfizer: 1648

Vaxzevria® von AstraZenica: 243

Janssen® von Johnson & Johnson: 26

Spikevax® von Moderna Biotech : 264


Interessenten melden sich bitte dazu telefonisch in der Arztpraxis. Bitte hinterlassen Sie bei der Anmeldung auch eine aktuelle Telefon- Nummer, damit wir Sie ggf. auch kurzfristig zurückrufen können.  Impfungen mit COMIRNATY von BioNTechPfizer sind verfügbar.

Die regionalen Impfstellen in Thüringen wurden zum 31.12. 2022 geschlossen.

Rezepte, Verordnungen und Überweisungen für das neue Quartal bestellen Sie bitte telefonisch, per FAX, per E Mail oder per Brief und holen diese dann am

FOLGETAG AB 10.30 UHR              ab.

Bei Zusendung eines frankierten Rückumschlages mit Ihrer Chipkarte brauchen Sie die Praxis nicht persönlich aufsuchen.


Ab dem 2. Februar 2023 gilt die geänderte Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO).


Was hat sich geändert:
1. Für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen (Selbsttest, zertifizierter Antigenschnelltest, PCR-Test)
Die Pflicht zur Absonderung entfällt. Der Gesetzgeber empfiehlt weiterhin eine freiwillige Absonderung von mindestens fünf Tagen bis längstens zehn Tagen.
2. Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt für Fahrgäste und Personal in geschlossenen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Weiterhin bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen nach Infektionsschutzgesetz bestehen.
Positiv getestete Personen müssen in geschlossenen Räume und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske tragen.
3. Selbsttests
Ein positiver Selbsttest muss nicht mehr durch ein zertifiziertes Testzentrum oder durch einen PCR-Test bestätigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes.
4. Betretungs- und Tätigkeitsverbot für positiv getestete Personen
Für positiv getestete Beschäftigte und Besucher gilt in medizinischen Ein­richtungen (wie z. B. Klinken, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Pflege usw.) und Gemeinschaftsunterkünften ein Betretungs- und Tätigkeitsver­bot.
Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen und vorliegender 48-stündiger Symptomfreiheit längstens nach Ablauf von zehn Tagen oder bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Das Gesundheitsamt Erfurt stellt keine Einzelnachweise für Betretungs- und Tätigkeitsverbote aus. Rechtsgrundlage ist die gültige ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO.


Bei Verdacht auf eine Coronavirus Infektion lassen Sie sich bitte telefonisch in der Praxis beraten, ob ein PCR- Test durchgeführt werden muss.  

Die Verbreitung der Coronavirus Infektion kann wie alle Infektionskrankheiten durch einfache Hygienemaßnahmen wirksam reduziert werden. 

Eine stationäre Behandlung ist nur in wenigen schweren Fällen notwendig. Die allermeisten Coronavirus Infektionen verlaufen mit grippeähnlichen Beschwerden und stellen keine Lebensgefahr da. 

Gefährdet für schwere Verläufe sind besonders ältere Menschen mit Vorerkrankungen. 


Dr. Jens Uwe Eigenwillig

Facharzt für Innere Medizin- Hausärztliche Versorgung 

Stoffwechseltherapeut cmi

Reisemedizinische Gesundheitsberatung 

Spielbergtor 12 d - 99099 Erfurt

Telefon:                        0361 346 5988

Telefax:                        0361 346 5998

E- Mail:                         jensuwe.eigenwillig@gmx.de

Homepage:                  www.dr-eigenwillig.de 

Öffnungszeiten

Montag         07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag       07.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch      07.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag  07.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr

Freitag          07.00 bis 12.00 Uhr  

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung

 

Für Patienten mit akuten Erkrankungen haben wir eine Akutsprechstunde Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr eingerichtet. Telefonische Anmeldungen für die Akutsprechstunde werden von 07.00 bis 08.00 Uhr entgegen genommen.

Zu den übrigen Sprechzeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.
 

Außerhalb der Sprechzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen erreichen Sie den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst am Helios Klinikum und am Katholischen Krankenhaus in Erfurt täglich von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr, mittwochs und freitags von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr.  

Den Kassenärztlichen Hausbesuchsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer    1 1 6 1 1 7 .

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Unfällen ist der Rettungsdienst rund um die Uhr unter der Telefonnummer  1 1 2  erreichbar. 




 

 

  

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag

07:00 - 12:00

Dienstag und Donnerstag

15:00 - 17:00

 

Akutsprechstunde:  

Montag bis Freitag:  

08.00 - 10.00 Uhr 


Telefonische Anmeldungen für die Akutsprechstunde

von 07.00 bis 08.00 Uhr

 

Zu den übrigen Sprechzeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung erbeten.   

 

Telefon: 0361 346 5988

Telefax: 0361 346 5998

E-Mail: jensuwe.eigenwillig@gmx.de

Homepage:

www.dr-eigenwillig.de